Wohnwagen: TÜV, Steuern und Versicherung
Leider ist es mit dem Erwerb eines Wohnwagens nicht getan - wie beim Auto ist es erforderlich, das Campinggefährt regelmäßig, in der Regel alle 24 Monate, vom TÜV überprüfen zu lassen. Ab einem gewissen Gewicht und Alter (ab der Erstzulassung) kann es je nach Modell sogar erforderlich sein, einen Wohnwagen alle 12 Monate der Prüfung beim TÜV zu unterziehen.
Bei der so genannten Hauptuntersuchung werden wichtige Komponenten wie etwa Deichsel, Bremsanlage und Beleuchtungsanlage auf Funktionalität und Zustand überprüft. Sofern sich ein Gassystem (für Herd, Kocher oder Dusche) an Bord befindet, muss auch dieses überprüft werden. Übrigens: Wer einen neuen Wohnwagen (abhängig vom Modell) erwirbt, muss den TÜV erst 36 Monate nach Erstzulassung aufsuchen.
Was Steuern und Versicherung belangt, so entscheidet vor allem die Größe des Wohnwagens über die Kosten. Allerdings kann gesagt werden, dass diese Kosten schon fast zu vernachlässigen sind. Im Gegensatz zu einem Wohnmobil (das schließlich ein eigenständiges Fahrzeug ist) kann ein Wohnwagen relativ günstig versichert werden und auch die Höhe der Steuer hält sich in Grenzen. Dennoch ist es natürlich ratsam, sich vor dem Erwerb noch einmal genau zu informieren bzw. sich eine verbindliche Auskunft dahingehend einzuholen, welche Kosten letzten Endes durch Steuer und Versicherung entstehen.
Copyright 2011 Wohnwagen org
|